Ein Energieausweis gibt Auskunft über den Energieverbrauch pro Quadratmeter Nutzfläche und Jahr sowie die Energieeffizienzklasse eines Gebäudes. Die politische Erwartung besteht darin, Gebäude mit schlechten Energiekennwerten kenntlich zu machen, um so den Gebäudeeigentümer zu energetisch wirksamen Modernisierungen zu motivieren. Man unterscheidet zwischen zwei verschiedenen Energieausweisarten: dem Verbrauchsausweis und dem Bedarfsausweis.
Bei Vermietung oder Verkauf Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses müssen Sie als Eigentümer einen Energieausweis vorlegen. Damit werden Kauf- oder Mietinteressenten über die Höhe der zu erwartenden Energiekosten informiert, die bei unsanierten Gebäuden einen immer größeren Teil der Wohnkosten ausmachen. Der Käufer oder Mieter der Immobilie erhält darüber hinaus ein Exemplar oder eine Kopie des Ausweises ausgehändigt.
Eigentümern, die bei einer Vermietung oder einem Verkauf keinen Energieausweis vorlegen können, droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro. Ab dem 1. Mai 2015 sind fehlende Energiekennwerte in Immobilienanzeigen bußgeldbehaftet. Wir empfehlen, schon heute alle erforderlichen Daten in die Immobilienanzeige aufzunehmen und bei der ersten Besichtigung eines Interessenten diesen vorzulegen.
Generell haben Energieausweise eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren. Ein bereits bestehender Energieausweis für Ihr Gebäude ist bis zum Ablauf seiner Zehnjahresfrist gültig. Haben Sie Ihr Wohngebäude in den vergangenen Jahren energetisch saniert, sollten Sie einen neuen Energieausweis beantragen. Durch einen besseren Energiekennwert lässt sich ein Immobilie besser vermieten oder verkaufen.
In Zusammenarbeit mit "Energieausweis48" erstellen wir Ihnen diesen Energieausweis kostenlos*, sofern Sie uns einen qualifizierten Alleinauftrag zur Vermarktung Ihrer Immobilie erteilen. Nutzen Sie dieses besondere Angebot gleich und füllen das Kontaktformular aus. Wir beraten Sie anschließend gerne individuell.
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